Allein im Jahr 2023 stellte das Auswärtige Amt 130.799 Visa für den Familiennachzug aus. Entschieden wird über diese Visa in den Auslandsvertretungen. In der Vergangenheit gab es dazu Prüfungsverfahren für Urkunden, manchmal sogar Recherchen vor Ort. Diese Präzision haben die Behörden wohl aufgegeben. Eine vertrauliche Weisung vom Auswärtigen Amt an die Visastellen, verschickt am 28. März 2022, die dem “Cicero“ vorliegt, lautet wie folgt:
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, die besonders schwierige und volatile Lage in verschiedenen Regionen weltweit bezüglich der Möglichkeiten, Familienzugehörigkeiten und Identitäten nachzuweisen, machen vielerorts eine Optimierung der Prüfschritte bei der Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung notwendig. Hierbei sind stellenweise Unsicherheiten und unnötige Verzögerungen eingetreten, die wir mit dieser Weisung gerne ausräumen und zukünftig verhindern möchten. (…) Der formelhafte Griff zu den bewährten Instrumenten wie der Urkundenüberprüfung ist nicht durchgehend zweckmäßig und muss durchdacht und ergänzt werden”.
Klingt ganz so, wie Baerbock sich den Visa-Prozess wünscht: Bürokratische Hürden für Migration nach Deutschland gehören abgebaut.
In einer noch gültigen Weisung heißt es wörtlich: “Die Antragstellenden müssen das Vorliegen der Voraussetzungen (zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse, Anm.d.Red.) beweisen. Dabei reicht es aus, wenn die Antragstellenden mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit überzeugen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen”.
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