Wegen mutmaßlich diskriminierender Familienleistungen in Bayern will die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.
Konkret geht es um Unterstützungsleistungen für Familien mit kleinen Kindern in Bayern, das sogenannte bayerische Familiengeld. Es wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt.
EU-Staatsangehörige, deren Kinder in einem Mitgliedstaat leben, in dem die Lebenshaltungskosten geringer sind als in Bayern, bekommen jedoch niedrigere Leistungen. Darin sieht die EU-Kommission eine Diskriminierung von mobilen Beschäftigten und einen Verstoß gegen das EU-Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die Kommission hatte bereits ihre Kritik daran zum Ausdruck gebracht. Da Deutschland die Bedenken noch immer nicht ausreichend ausgeräumt habe, habe sie nun beschlossen, den Fall an den EuGH zu verweisen, teilte die Behörde mit.
Wenn Deutschland in diesem Streit nicht einlenkt, wird es ein Verfahren vor dem EuGH geben. Wenn die Kommission Recht bekommt, muss Berlin mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Der EuGH hatte im Juni 2022 entschieden, dass eine ähnliche Regelung in Österreich gegen EU-Recht verstoße.
Die EU-Kommission will in einem ähnlichen Fall Italien verklagen. Dort wurde laut Brüsseler Behörde vor etwa zwei Jahren eine Familienleistung für unterhaltsberechtigte Kinder eingeführt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht seit mindestens zwei Jahren in Italien wohnten oder deren Kinder in einem anderen Land lebten, hätten aber keinen Anspruch darauf. Nach Auffassung der Kommission verstößt auch diese Regelung gegen EU-Recht.
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