Wie sollen sich Passagiere vorbereiten, die am Samstag fliegen?
Der Flughafen Wien ist derzeit nicht von Störaktionen betroffen, aber für alle Eventualitäten gut gerüstet, heißt es auf Anfrage. „Wir bitten Passagiere, vor der Anreise zum Flughafen den Status ihres Fluges auf der Homepage des Flughafen Wien oder der gebuchten Airline zu überprüfen“.
Was passiert, wenn es doch zu Verspätungen/Ausfällen kommt?
Fluggästen stehen bestimmte Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Für kurze Strecken bis 1.500 Kilometer bekommt man ab einer Verspätung von drei Stunden eine Ausgleichszahlung von 250 Euro. Für eine längere Strecke innerhalb der EU sind es 400 Euro und für Langstreckenflüge können bis zu 600 Euro erstattet werden. Es gibt aber auch sogenannte außergewöhnliche Umstände, die die Fluglinien davon ausnehmen, diese Zahlungen leisten zu müssen. „Genau in diese Bestimmung würde auch ein unangekündigter Protest der Klimaaktivsten fallen. Das ist ein Szenario, das keine Fluglinie kontrollieren kann“, so Georg Loderbauer von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Wenn der Protest bereits vorab bekannt sei, müsse die Fluglinie Alternativflüge anbieten oder Zahlungen leisten, sollten die Passagiere diese nicht annehmen können oder wollen.
Wie steht es um die Betreuung der Fluggäste?
„Was den Fluggästen auf jeden Fall zusteht, sind Betreuungsleistungen“, betont Loderbauer. Wenn sich der Flug (z. B. aufgrund einer Protestaktion) verzögert, müssen in Relation zur Wartezeit bestimmte Leistungen angeboten werden; von Snacks und Getränken bis hin zu Übernachtungen, wenn die Störung länger dauert.
Wie ist die rechtliche Situation bei Kreuzfahrten?
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner für Betroffene. Der ist in der Verantwortung, wenn es um die Organisation von Ersatzrouten geht, mögliche Kosten für Verpflegung oder Unterkünfte bei größeren Verzögerungen. „Anbieter von Pauschalreisen behalten sich meist das Recht vor, geringfügige Änderungen vorzunehmen, wenn zum Beispiel ein Hafen auf einer Kreuzfahrt nicht angefahren werden kann. Der Anbieter muss für einen gleichwertigen Ersatz aufkommen. Wer mit diesem Angebot aber nicht zufrieden ist, kann das ablehnen und eine Preisminderung vom Anbieter verlangen“, erklärt Johanna Pichler vom Verein für Konsumenteninformation.
Was ist der Hintergrund der Aktionen an den Flughäfen?
Fliegen ist jene Art der Fortbewegung, die die meiste Energie verbraucht und hochsubventioniert ist. Klimaneutrale Antriebsmittel sind nur mit hohem Energieaufwand herstellbar und das nicht in ausreichender Menge.
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