Die Lunte zischt, dann ein ohrenbetäubender Knall, Rauch steigt auf – und von der Dummyhand, in der gerade noch ein sogenannter Polenböller steckte, sind plötzlich nur noch Fetzen übrig. Auf dem Übungsgelände der Feuerwehrakademie Hamburg hat der Kampfmittelräumdienst gezeigt, was passieren kann, wenn Leichtsinnige an Silvester verbotene Feuerwerkskörper zünden.
Im schlimmsten Fall auch Amputationen oder Tod möglich
„Illegale Feuerwerkskörper haben häufig eine immense Sprengkraft“, erklärt Feuerwehrsprecher Philipp Baumann. Knallkörper aus anderen Ländern entsprechen im Zweifel nicht den europäischen Prüfnormen und sind nicht durch die BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) für den deutschen Markt freigegeben.
Gerade durch diese illegalen Feuerwerkskörper werden jedes Jahr schwere Unfälle verursacht. „Im leichtesten Fall hat man schwerwiegende Verletzungen, wie Weichteil- und Gewebeverletzungen bis hin zu Amputationsverletzungen. Im schlimmsten Fall ist hier auch mit Todesfolge zu rechnen“, sagt Baumann.
Die Hamburger Feuerwehr hat die Dummyhand mit einem Böller mit 30 Gramm Sprengstoff präpariert.
Foto: Yannick Kitzinger
Illegale Böller sprengen Fleisch von Hand
Dementsprechend schlimm sind die Verletzungen, die ein illegaler Böller mit 30 Gramm Sprengstoff in der Dummyhand anrichtet. Nach der Explosion klafft eine gut zehn Zentimeter lange Wunde in der Haut, Knochen und Fleisch sind zu sehen. „Wäre das eine menschliche Hand, müsste die Person mit einer schwerwiegenden Verletzung in eine Spezialklinik transportiert werden“, sagt Baumann.
Noch übler sieht es nach der Vorführung eines nicht zugelassenen Böllers ohne jegliche Kennzeichnung aus. Statt Schwarzpulver sorgt hier sogenannter Blitzknallsatz für die Explosion. 80 Gramm der chemischen Mischung lassen eine Druckwelle über das Feuerwehrgelände rauschen. Die Explosion zerfetzt nicht nur die Hose und das Bein einer Stoffpuppe. Auch die Sitzbank, auf der der Böller gezündet wurde, wird durch die enorme Sprengkraft entzweigerissen.
Bein, Hose und sogar die Bank wurden durch die Detonation des 80-Gramm-Blitzknallsatz-Böllers zerfetzt.
Foto: Yannick Kitzinger
So erkennen Sie gefälschte Böller
Wie kann man aber ausschließen, dass man gefälschte Artikel kauft und sich selbst gefährdet? „In Deutschland sind pro Böller sechs Gramm Schwarzpulver zugelassen. Mehr nicht“, erklärt Experte André Kowalzik vom Kampfmittelräumdienst.
Geprüftes Feuerwerk muss hierzulande zwei Kennzeichen aufweisen: eine Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle. Die ersten vier Ziffern geben Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuerwerksartikel baumustergeprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht für die BAM.
„Zudem sollten eine ausführliche Bedienungsanleitung in Deutsch und im Regelfall die Sicherheitsabstände auf der Verpackung vermerkt sein“, so Kowalzik. Denn auch die legalen Feuerwerkskörper können bei unsachgemäßer Verwendung großen Schaden anrichten.
Feuerwehrsprecher Philipp Baumann (links) und André Kowalzik vom Kampfmittelräumdienst erklären, wo die Grenzen in Sachen legales Feuerwerk liegen.
Foto: Yannick Kitzinger
Feuerwehrsprecher Baumann ergänzt: „Wir können nur dafür werben, dass Menschen Feuerwerkskörper möglichst auf einer Freifläche zünden, auf der sich keine weiteren Personen aufhalten.“ Gleichzeitig sollten Böller und Raketen möglichst nicht vor Büschen oder Containern verwendet werden. Jedes Jahr in der Silvesternacht verzeichne die Feuerwehr nämlich zahlreiche Container- und Böschungsbrände.
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